Keine 3G-Regel bei Sport im Freien!
Gute Nachrichten für alle Amateurfußballer*innen und Amateurfußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien fortan unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet; auch Zuschauer*innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr.
Notwendig ist ein negativer Testnachweis (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) dagegen ab sofort in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen und bei deren Besuch.
Genesene, vollständig Geimpfte, Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag sowie Schüler*innen sind von der Testpflicht ausgenommen.
Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel bleibt die Gesamtzahl der Besucher*innen auf 1500 beschränkt. Sitzplätze müssen weiter fest zugewiesen werden, es sind maximal 200 Stehplätze erlaubt, wobei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
„Die nun beschlossenen Änderungen sind ohne Frage ein großer Schritt in die richtige Richtung. Mit den nun geltenden Regeln trägt die Bayerische Staatsregierung endlich der Tatsache Rechnung, dass Sport an der frischen Luft völlig unbedenklich ist“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist. „Dass auch Zuschauer*innen an der frischen Luft nun unabhängig der 7-Tage-Inzidenz keinen negativen Testnachweis mehr brauchen, entlastet unsere Vereine zudem sehr. Jetzt gilt es jedoch, nicht nachlässig zu werden, weiter Vorsicht walten zu lassen und das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Denn wir Fußballer*innen wissen, was es heißt, Verantwortung zu tragen und Vorbilder zu sein – auf und neben dem Platz!“
Quelle: www.bfv.de
Montag, 23. August 2021, 9.25 Uhr.