Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorerst bis mindestens 12. Januar 2022 verlängert und auch Änderungen vorgenommen, die den Breitensport im Freistaat betreffen:
Quelle: www.bfv.de
Stand: Dienstag, 14. Dezember 2021, 16 Uhr.
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